AHV-Reform: Keine höheren Lohnprozente

Die 1. Säule muss dringend reformiert werden, sonst droht ihr eine Finanzierungslücke von 26 Milliarden Franken. Heute Montag, 10. August 2020, beginnt die Vorberatung in der Sozialkommission. Der SBV hat in einem Schreiben Änderungen des Geschäftes empfohlen.

Der Schweizerische Baumeisterverband SBV unterstützt die Reform der 1. Säule, weil diese aufgrund der finanziellen Schieflage – bis zum Jahr 2030 droht ein Loch von 26 Milliarden Franken – notwendig ist. Als Vertreter von Unternehmen mit einer eigenen sehr grosszügigen Branchenlösung hat er aber ein Augenmerk darauf, dass die Reform nicht nur beitragsseitig zu Buche schlagen. Deshalb lehnt er sämtliche Vorstösse, die AHV über höhere Lohnprozente zu finanzieren, ab. «Das Bauhauptgewerbe, das der SBV vertritt, zahlt hohe Löhne und hat schon jetzt sehr hohe Lohnnebenkosten. Die Lohnnebenkosten schlagen mit 50 Prozent der direkten Lohnkosten zusätzlich zu Buche. Die Lohnnebenkosten sind unter anderem so hoch, weil die Rentenleistungen der Beschäftigten im Bauhauptgewerbe mit einer eigenen Branchenlösung gut sind. Die Gewinnmarge im Hoch- und Tiefbau, liegt bei etwa 2 Prozent bis 3 Prozent des Umsatzes. Im Schweizer Durchschnitt sind es dagegen über 7 Prozent. Weitere Kostensteigerungen können wir daher kaum verkraften», hält Martin Maniera, Leiter Wirtschaftspolitik SBV, fest. 

Ebenfalls kritisch beurteilt der Maniera die Anhebung der Mehrwertsteuer um 0.7 Prozentpunkte. Das wäre in seinen Augen  eine Quersubventionierung der AHV, die das fundamentale Problem der AHV, dass nämlich wegen der Demographie die Rentenausgaben systembedingt höher liegen als die Einnahmen, nicht löst. Dafür würde eine höhere Mehrwertsteuer die Wirtschaft belasten.

Maniera denkt, dass bei der Reform der Ansatz leistungsseitig erfolgen muss. Sie begrüssen also eine Rentenaltererhöhung für die Frauen von 64 auf 65 Jahren, lehnen aber eine Kompensation dafür ab. Das würde die AHV-Reform nur unnötig verteuern.

Der SBV wehrt sich ebenfalls dagegen, dass die Reform der 2. Säule mit der der 1. Säule vermischt werden soll. «Diese Vermischung ist ein Grund gewesen, warum die Reform Altersvorsorge 2020 vom Volk an der Urne abgelehnt wurde», hält Maniera dazu fest.

Einverstanden ist der SBV mit dem Bündel an Massnahmen zur Flexibilisierung des Rentenbezugs. Dies eröffne Anreizmöglichkeiten, damit Arbeitnehmer länger im Erwerbsleben und öfters über das AHV-Referenzalter im Arbeitsmarkt verbleiben. Die kleinen Anreize für einen Rentenvorbezug nimmt der SBV – wenn auch etwas unwillig – in Kauf, sofern sie die Mehrheit von Stimmvolk und Parlament sichern.

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Schweizerischer Baumeisterverband

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