Fazit der abgebrochenen Frühjahressession

Nachdem die Frühjahressession vorzeitig abgebrochen wurde, kann ein erstes Fazit der Session aus Sicht der Baumeister erstellt werden. Leider hängen durch die Absage viele Geschäfte in der Schwebe, welche für die Branche wichtig sind.

 

Überbrückungsrente: Doppelbelastung untergräbt Sozialpartnerschaft

Das Hauptaugenmerk der Baumeister in dieser Session lag auf den Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose. National- und Ständerat haben zwar in ihren Debatten intensiv über drohende Doppelspurigkeiten für das Bauhauptgewerbe und weitere Branchen diskutiert. Doch schliesslich verzichteten sie darauf, im Bundesgesetz über Überbrückungsleistungen Branchen mit weitergehenden sozialpartnerschaftlichen Leistungen von der Finanzierung auszuklammern. Im Nationalrat fiel der entsprechende Entscheid mit 100 zu 95 Stimmen äussert knapp aus. Noch besteht aber Hoffnung, dass die Überbrückungsleistungen die Sozialpartnerschaft doch nicht untergraben. Die SGK-N, die Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats, hat eine Kommissionsmotion im Sinne des SBV beschlossen. Die Motion fordert den Bundesrat auf, die nötigen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, um das erkannte Problem mit den Doppelspurigkeiten zu lösen. Der SBV erachtet dies als ersten Schritt in die richtige Richtung, falls die Überbrückungsleistungen in der nächsten Session angenommen werden sollten. Glücklicherweise beharrt hingegen der Nationalrat weiterhin auf der Möglichkeit eines Verordnungsvetos. Mit einer hohen politischen Hürde würde dieses Instrument dem Parlament ein Veto bei Verordnungen zugestehen. Da in der Vergangenheit einige Verordnungen eindeutig zu weit gingen (Beispielsweise in der VVEA), unterstützt der Baumeisterverband dieses Anliegen. Denn Interventionen mittels Vernehmlassungen haben für den Bundesrat keine bindende Wirkung und werden nicht selten ignoriert.

Konzernverantwortungsinitiative: SBV bevorzugt Gegenvorschlag Ständerat

Die Konzernverantwortungsinitiative wurde von beiden Kammern ablehnt. Hingegen übernimmt der Nationalrat in seinem Gegenvorschlag die weitreichenden Haftungsregeln für Tochterfirmen. Sie sind nicht verhältnismässig, weshalb der Baumeisterverband die Version des Ständerates bevorzugt. Beide Räte haben schon mehrmals an ihrem eigenen Gegenvorschlag festgehalten, daher ist es ungewiss, ob sie noch rechtzeitig einen Kompromiss finden. Gut möglich, dass die Initiative im November vor das Volk kommt.

CO2-Gesetz, Recycling-Baustoffe: SBV bleibt am Ball

Weitere wichtige Geschäfte entfielen im Parlament aufgrund der Absage der dritten Sessionswoche. Darunter fallen der Vorstoss, welcher den Bund im Bereich der Recycling-Baustoffe als Vorbild verpflichtet hätte, oder aber auch das CO2-Gesetz, in welchem der Nationalrat die Förderung der Ersatzneubauten bestätigen sollte. Sobald der Betrieb im Parlament wieder aufgenommen wird, wird der Baumeisterverband wie gewohnt daran gehen, seine Position in die Diskussionen einzubringen.

Über den Autor

pic

Schweizerischer Baumeisterverband

[email protected]

Artikel teilen