Gewaltentrennung in der Schweiz – das ARE spielt Gesetzgeber
Die Vorgaben des Sachplans Verkehr gelten als behördenverbindlich. Das bedeutet, dass die Behörden aller Stufen bei der Erarbeitung von Mobilitäts- und Raumplanungsvorgaben an das Dokument gebunden sind. Gerade auf Stufe Kanton und Gemeinde ist dies eine dreiste Forderung. Doch auch für die anderen Bundesämter gilt der Sachplan zwingend. Zukünftige Gesetzesvorlagen werden also massiv von diesem Papier geprägt.
Der Baumeisterverband sieht darin eine deutliche Kompetenzüberschreitung. Die Legitimation des von der Behörde legiferierten Sachplans Verkehrs ist nicht gegeben. Die Parlamente auf den verschiedenen föderalen Ebenen müssen in bei derart grundlegenden Entscheidungen zwingend federführend sein.
Technokratischer AnsatzMit dem Sachplan Verkehr versucht das ARE die zukünftige Mobilität mit einem technokratischen Ansatz anstatt demokratisch breit abgestützt zu steuern. So will die Behörde vorgeben, dass innerhalb von Agglomerationsräumen der öffentliche Verkehr (ÖV) und der Langsamverkehr einseitig gefördert werden sollen. Der motorisierte Individualverkehr (MIV) wird abgestraft. Die Behörden und die Bevölkerung vor Ort werden über den Sachplan Verkehr Weisungsempfänger eines Bundesamtes.
In ländlichen Regionen, in welchem nach wie vor der MIV dominiert, sollen vor einem Ausbau der Strassen zuerst alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, bevor ein Ausbau in Frage kommt. Bei Engpässen bedeutet die faktisch ein Road-Pricing.
Den Bedürfnissen der Regionen und der Bevölkerung wird viel zu wenig Beachtung geschenkt. So soll die Infrastruktur ganz bewusst nicht nachfrageorientiert ausgebaut werden. Einzelne Verkehrsträger werden behördlich vorgegeben diskriminiert und aus komplexen Lösungen, die gerade im dicht bebauten Gebiet nötig sein werden, ausgeschlossen. Ein ganzheitliches Bild wird genauso nicht erreicht.
Forderungen des SBVDer Baumeisterverband fordert darum, dass die föderalistischen Strukturen eingehalten werden und auch die kantonalen Parlamente in miteinbezogen werden. Zentrale technokratische Vorgaben sind zu vermeiden.
Es braucht zudem ein gesamtheitliches Denken bei Mobilitätskonzepten. Einzelne Verkehrsträger dürfen nicht benachteiligt werden. Die Mobilität wir mit den steigenden Bedürfnissen einer wachsenden Bevölkerung nicht einfach zu Lösen sein.
Schlussendlich muss die Mobilität den Bedürfnissen der Bevölkerung entsprechen. Der Aus- und Umbau der Verkehrsinfrastruktur ist äusserst wichtig. Hier kann das Bauhauptgewerbe einen wichtigen Teil zur zukünftigen Mobilität liefern.
Gian Nauli, wissenschaftlicher Mitarbeiter SBVÜber den/die Autor/in

Schweizerischer Baumeisterverband
Artikel teilen