Neue BfA Hilfsmittel: Nachträge Baustellenspezifische Schutzmassnahmen Dienstag, 1.12.2020 | 13:00 ... Schweizerischer Baumeisterverband Arbeitssicherheit Neue BfA Hilfsmittel: Nachträge Baustellenspezifische Schutzmassnahmen Die BfA hat für die am häufigsten umgesetzten baustellenspezifischen Schutzmassnahmen einfache Hilfsmittel für die Umsetzung und die Nachtragsforderung erstellt. Im Regelfall sind Aufwendungen für Schutzmassnahmen bereits im Angebot des Bauunternehmers enthalten. Im Laufe des Baufortschrittes beginnen jedoch auch andere Handwerker diese Schutzmassnahmen zu benutzen. Sobald die Hauptnutzung der Schutzmassnahme nicht mehr nur durch den Bauunternehmer erfolgt, fallen diese nicht mehr unter seine Obhut. Nun handelt es sich um baustellenspezifische Schutzmassnahmen, deren Unterhalt an den Bauherrn bzw. an die Bauleitung übergeht, welche sicherstellen muss, dass die Schutzmassnahmen während der weiteren Nutzung intakt bleibt und ihre Schutzwirkung erhalten. Für die Übergabe von baustellenspezifischen Schutzmassnahmen an den Bauherrn oder die Bauleitung hat die Beratungsstelle für Arbeitssicherheit BfA ein Merkblatt erstellt, welches hier abgeholt werden kann. Gemäss Art. 3 Abs. 2 der Bauarbeitenverordnung (BauAV) sind baustellenspezifische Massnahmen, die nicht bereits realisiert werden, sowie die von den Ergebnissen der Risikobewertung nach Absatz 1bis abhängenden Massnahmen in den Werkvertrag aufzunehmen und in der gleichen Form zu spezifizieren wie die übrigen Inhalte des Werkvertrags. Die Massnahmen, die bereits realisiert werden, sind im Werkvertrag anzumerken». Der Art. 3 der BauAV bietet somit die rechtliche Grundlage für die Aufnahme der baustellenspezifischen Schutzmassnahmen in den Werkvertrag. Wenn dies der ausschreibende Bauherr oder Planer nicht macht, hat der ausführende Unternehmer dennoch Anspruch darauf und kann einen Nachtrag geltend machen. Da oftmals der Bauführer oder der Polier vor Ort nicht sicher ist, wo entsprechende Gesetzesartikel stehen oder wie die baustellenspezifische Schutzmassnahme umzusetzen ist, hat die BfA für die am häufigsten umgesetzten baustellenspezifischen Schutzmassnahmen, ein einfaches Hilfsmittel für die Umsetzung und die Nachtragsforderung erstellt. Mit den Nachtragsformularen können direkt auf der Baustelle die rechtliche Grundlage dem Bauherrn oder der Bauleitung aufgezeigt, und der Nachtrag mit der richtigen NPK Nummer und dem Text vermerkt werden. Folgende Nachträge sind im Menu: Themen – Unterlagen A-Z abrufbar: Herabfallende Gegenstände Scharfkantige und spitzige Gegenstände Sicherung Boden- Wand- Deckenöffnungen Sicherung von Absturzkanten Verkehrswege und temporäre Arbeitsplatzzugänge Über den Autor Schweizerischer Baumeisterverband [email protected] Artikel teilen
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