Transport gefährlicher Güter: Was neu gilt

Alle zwei Jahre werden Anpassungen und Änderungen im ADR (Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse) und SDR (Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse) vollzogen. Die neusten Regelungen treten ab 1. Januar 2021 in Kraft. Aufgrund einer Übergangsbestimmung können Beförderungen bis 30. Juni 2021 nach bisherigem Recht durchgeführt werden. 

Neuerungen gibt es beim Befahren von Tunnels mit Gefahrstoffen. Muss ein Beförderungspapier erstellt werden, muss künftig immer der Tunnelbeschränkungscode angegeben werden. Ist ein Stoff nicht vom Tunnelbeschränkungscode betroffen, ist die Angabe mit einem Minus «-» im Beförderungspapier aufzuführen. Der Tunnelbeschränkungscode kann der Spalte 15 der Tabelle A des Kapitels 3.2 entnommen werden. 
 
Orange Tafeln 
Werden Brennstoffbehälter mit mehr als 1000 Liter befördert, musste bisher, falls die Route eine Tunneldurchfahrt vorsah, eine orange Tafel am Fahrzeug angebracht werden. Neu muss die Beförderungseinheit in jedem Fall mit einer orangen Tafel versehen werden, damit sichergestellt wird, dass die Tunnelbeschränkungen auch bei Routenänderungen gelten.  
 
Gegenstände statt Maschinen 
Einrichtungen sollen weiterhin freigestellt befördert werden dürfen. Deshalb wird neu die Benennung «Gefährliche Güter in Gegenständen» verwendet. Mit dem Begriff Gegenstände sind neben Maschinen und Geräten auch Einrichtungen abgedeckt. Deshalb wird im ADR der Ausdruck «Maschinen und/oder Geräte» durch den Überbegriff «Gegenstände» ersetzt. 
 
Fahrzeugführer mit Bescheinigung 
Wegen der Coronakrise werden vorläufig Prüfungen zur Verlängerung der Zulassung von Fahrzeugführer mit ADR Bescheinigung ausgesetzt. Dasselbe gilt auch für Prüfungen von Gefahrgutbeauftragten. Endet die Zulassung zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. Februar 2021 behält die Zulassung ihre Gültigkeit bis zum 30. November 2021, sofern man eine Prüfung bis zum 1. März 2021 nachgeholt und bestanden hat.  

Was das Astra verfügt 
Das Astra hat eine andere Regelung getroffen. Abweichend von den Vorschriften des ADR bleiben alle Bescheinigungen über die Fahrzeugführerschulung, deren Geltungsdauer zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. Februar 2021 endet, bis zum 28. Februar 2021 gültig. Diese Bescheinigungen werden für fünf Jahre erneuert, wenn der Fahrzeugführer vor dem 1. März 2021 die Teilnahme an einer Auffrischungsschulung gemäss ADR nachweist und eine Prüfung gemäss ADR bestanden hat. Die neue Geltungsdauer beginnt mit dem Zeitpunkt des ursprünglichen Ablaufens der zu erneuernden Bescheinigung. 
 
Abweichend von den Vorschriften des ADR bleiben alle Schulungsnachweise für Gefahrgutbeauftragte, deren Geltungsdauer zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. Februar 2021 endet, bis zum 28. Februar 2021 gültig. Die Geltungsdauer dieser Nachweise wird ab dem Zeitpunkt ihres ursprünglichen Ablaufes um fünf Jahre verlängert werden, wenn deren Inhaber vor dem 1. März 2021 einen Test gemäss ADR bestanden haben. 
 
Diese Vereinbarung gilt bis zum 1. März 2021 für Beförderungen in den Hoheitsgebieten der Vertragsparteien des ADR, die diese Vereinbarung unterzeichnet haben. Wird sie vor diesem Zeitpunkt von einem der Unterzeichner widerrufen, so gilt sie bis zum vorgenannten Zeitpunkt nur für Beförderungen in den Hoheitsgebieten derjenigen Vertragsparteien des ADR, die diese Vereinbarung unterzeichnet und in Kraft gesetzt haben. 

Für weitere Auskünfte steht Ihnen die QUS gerne zur Verfügung: 
+41 58 360 76 00, [email protected] 

Über den Autor

pic

Schweizerischer Baumeisterverband

[email protected]

Artikel teilen